Über mich
Der Verfahrenspfleger vertritt die Interessen der Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren. Er wird vom Gericht bestellt, kann Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und nimmt in der Regel an Anhörungen teil.
Er soll den Betroffenen das gerichtliche Verfahren erläutern, die Wünsche des Betroffenen eruieren und dem Gericht übermitteln.
Auch ein pädagogisches oder psychologisches Studium, einhergehend mit juristischen Kenntnissen sowie langjährige Berufserfahrung, befähigen ihn für diese Aufgabe.
Die Bestellung des Verfahrenspflegers endet in der Regel mit der Rechtskraft des Verfahrens.
Als Nachlasspfleger wird man auf Anordnung des Gerichts tätig, meist dann, wenn die Erben unbekannt sind, Anträge von Gläubigern gestellt werden oder wenn es um die Sicherung des Vermögens des Erblassers geht.
Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben.