Über Konsens-Team
Was ist ganzheitliche Prozessbegleitung?
Ganzheitliche Prozessbegleitung unterstützt Menschen...
· die allein wohnen oder wohnen wollen;
· zu Hause, damit sie leben können, wie sie möchten;
· bei Dingen, die sie nicht oder noch nicht so gut können;
· damit sie lange selbstständig wohnen können.
Sie sagen uns, wie oft und welche
Unterstützung Sie brauchen.
Für wen ist das Angebot?
· für Menschen die mindestens 18 Jahre alt sind.
· für Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose und Suchterkrankung
· für Menschen mit Intelligenzminderung und Suchtproblemen oder psychischer Erkrankung
Wer bezahlt die ganzheitliche Prozessbegleitung?
Die Kosten werden in der Regel von öffentlichen Trägern übernommen.
Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Bei Vermögen über der gesetzlichen Freigrenze muss man die Leistung selbst bezahlen.
Die ganzheitliche Prozessbegleitung bietet Beratung, Begleitung und Assistenz bei
· Wohnungssuche, Umzug, Renovierung
· der Haushaltsführung
· Angelegenheiten mit Behörden
· finanziellen und rechtlichen Fragen
· sozialen Kontakten
· der Gesundheitssorge, Arztbesuchen
· der Gestaltung Ihrer Freizeit
· schwierigen Situationen
· Kontakt mit gesetzlichen Betreuern
· Wünschen für Ihre persönliche und berufliche Zukunft
· Aufbau oder Erhalt einer Tagesstruktur
· der Suche nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten